Marktordnung

 

Der LÄNDLE-MARKT findet am Samstag, 29. und Sonntag, 30. Juni 2024 jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr statt und wird von der Gemeinde Beuren veranstaltet. 

 Die Marktleitung übernehmen  Wulf Wager und Wolfgang Koch. 

Verbindliche Marktzeiten sind an beiden Tagen von 10:00 bis 18:00 Uhr. 


ZULASSUNG 

Die Aussteller werden vom Veranstalter und den Organisatoren nominiert. Über die Anmeldung und die Zulassung des Ausstellers entscheiden ausschließlich der Veranstalter und die Marktleitung. Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung und Wissen des Veranstalters die ihm - dem Aussteller- zugewiesene Standfläche unter- oder weiterzuvermieten. Erfolgt eine genehmigte Untervermietung, so tritt der Untermieter mit allen Rechten und Pflichten in den Ausstellungsvertrag des Ausstellers mit dem Veranstalter ein. AUF- UND ABBAU Ihre Standfläche ist reserviert und wird Ihnen durch die Marktleitung zugewiesen. Den Anweisungen der Marktleitung ist Folge zu leisten. Zum Be- und Entladen können Sie Ihren Standplatz mit einem Fahrzeug anfahren. Der Standaufbau kann mit Rücksichtnahme auf die Anwohner an beiden Tagen erst ab 7:00 Uhr erfolgen. Dies ist strikt einzuhalten. Der Stand muss spätestens um 9:30 Uhr fertig aufgebaut sein. Falls durch Sonderaufbauten eine längere Aufbauzeit notwendig wird, kann in dringenden Fällen bei der Marktleitung im Vorfeld eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden. Nach dem Entladen bitten wir Sie, Ihr Fahrzeug schnellstmöglich außerhalb des Marktbereichs zu parkieren. Nahe und kostenfreie Parkmöglichkeiten finden Sie beispielsweise an der Festhalle. Der Abbau darf am Sonntag erst ab 18:00 Uhr erfolgen. 


STANDGESTALTUNG UND DEKORATION 

Bitte bringen Sie Ihren eigenen Stand, Pavillion oder Fahrzeug mit. Sollten Sie Lebensmittel anbieten, bitten wir Sie ein Handwaschbecken mitzubringen und darauf zu achten, dass ihr Stand WKD-konform ist. Flächen, auf denen Lebensmittel lagern oder präsentiert werden, müssen abwaschbar sein. Wir bitten Sie, uns vorab ein Foto Ihres Standes an koch@meyerundkoch.de zuzusenden. Der Veranstalter stellt Ihnen eine Standbeschilderung im Corporate Design des LÄNDLE-MARKTES zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir auf eine wertige Dekoration und Ausgestaltung der Marktstände allergrößten Wert legen. Seien Sie bitte kreativ! Sicher haben Sie dekorative und originelle Gegenstände, die zum Thema Ländle passen, in Ihrem Fundus. Bierbankgarnituren oder Bistrotische müssen stets sauber gehalten werden und leeren Sie etwaige Mülleimer in Ihrem Bereich regelmäßig. Der Müll ist mitzunehmen. Bitte präsentieren Sie Ihren Betrieb/Ihre Institution in angemessener, origineller und zünftiger Kleidung oder Ihrer regionalen Tracht. Der Veranstalter stellt Ihnen Schürzen im Corporate Design der Veranstaltung zur Verfügung. Bitte geben Sie dies im Anmeldeformular an. Gerne können Sie den Besuchern Kostproben Ihrer Produkte anbieten. Dies kann auch vor dem Stand geschehen. 


GESETZLICHE VORSCHRIFTEN 

Jeder Teilnehmer hat sich in eigener Verantwortung vorher über die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten, insbesondere auch die  arbeitsrechtlichen und gewerbepolizeirechtlichen Vorschriften. Die Verwendung eines Spuckschutzes ist in dem Bereich, in dem offene Lebensmittel präsentiert werden, obligatorisch. Es dürfen ausschließlich professionelle Stromanschlüsse verwendet werden. Die Verwendung von Kabeltrommeln aus Metall ist nicht gestattet. Die Verwendung von Gasflaschen darf ausschließlich durch geschultes Personal erfolgen. Entsprechende Einweisungsunterlagen müssen am Stand vorliegen. Die Gemeinde Beuren übt das Hausrecht im Veranstaltungsbereich aus. Die Gemeinde Beuren wird den Markt als Ausstellung mit Sonntagsverkauf festsetzen. Für den Sonntagsverkauf gelten die Einzelheiten der Satzung der Gemeinde Beuren und die Vorgaben des Landratsamtes Esslingen. Die Anbieter haben Ihre Waren auszuzeichnen. Zusatzstoffe müssen angegeben werden. Während der gesamten Veranstaltung muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 Meter für eventuell einzusetzende Rettungsfahrzeuge frei bleiben.   


BEWIRTUNG UND RAHMENPROGRAMM 

Gastronomische Angebote und zusätzliches Rahmenprogramm bedürfen der Abstimmung mit der Marktleitung. Die notwendige Ausschankgenehmigung (§ 12 Gaststättengesetz) muss jeder Anbieter selbstständig bei der Gemeinde Beuren – Ordnungsamt – bei Marktmeisterin Elke Schweizer  (Mail: schweizer@beuren.de) beantragen. Es darf kein Plastikgeschirr verwendet werden. Für ausreichende Sitzmöglichkeit hat der Anbieter zu sorgen. Gastronomische Anbieter sind angehalten, eigene Stehtische oder Biergarnituren mitzubringen. Der „Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten“ ist zu beachten. Zusatzstoffe müssen angegeben werden. 


BEWACHUNG & SICHERUNG 

Für die allgemeine Bewachung des Veranstaltungsgeländes in der Nacht zum Sonntag sorgt der Veranstalter ohne Haftung für Verlust oder Beschädigung. Für die Beaufsichtigung oder Bewachung des jeweiligen Messestandes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten. 


REINIGUNG, MÜLLENTSORGUNG & KAUTION 

Die Reinigung der Ausstellungsfläche bzw. des Standes ist vom Aussteller auf eigene Kosten durchzuführen. Der Standplatz ist nach dem Abbau sauber zu verlassen. Der anfallende Müll muss mitgenommen werden. 


HAFTUNG 

Jeder Teilnehmer haftet für die durch ihn oder seine Mitarbeiter bzw. Helfer verursachten Schäden selbst. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Ausstellungsgut. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt, insbesondere auf den öffentlichen Verkehrswegen, auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Für Personenschäden an Ausstellern und Besuchern kann keine Haftung übernommen werden. 


RÜCKTRITT & ABSAGE 

 Bei höherer Gewalt und Ereignissen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, kann die Veranstaltung abgesagt werden. Bei Absage oder Verkürzung der Veranstaltung infolge höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.  


MUSIKDARBIETUNGEN 

Etwaige Musikdarbietungen müssen mit der Marktleitung abgesprochen werden und müssen selbst bei der GEMA angemeldet und abgerechnet werden. 


KOSTEN 

Die Standgebühr beträgt 10,- € pro laufendem Frontmeter und wird nach dem Markt zusammen mit den evtl. Verbrauchsgebühren für Strom und Wasser in Rechnung gestellt. 


TEILNAHMEBEDINGUNGEN 

Mit der schriftlichen Anmeldung akzeptiert jeder Teilnehmer diese Bedingungen und verpflichtet sich zur Einhaltung. 


SALVATORISCHE KLAUSEL 

Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die unwirksame Bedingung durch eine angepasste Bedingung ersetzt. Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Für Änderungen gilt ausschließlich, die Schriftform.   


GERICHTSSTAND 

Als Gerichtsstand wird Nürtingen vereinbart. 


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